Premiere: Nachtturnier im AGLC

Es war ein beinahe schon galaktischer Anblick: Die Grüns der ersten neun Spielbahnen hell beleuchtet, die Fahnenstangen im Neonlicht - und dahinter in der Dämmerung die Barockbasilika Ottobeurens. Ja, die Premiere des Nachtturniers im Allgäuer Golf- und Landclub war beeindruckend und ein großer Spaß. Organisiert wurde das Turnier von unserem Mitglied Norbert May und dessen Team. Gespielt wurde mit Equipment, das extra für diese Zwecke gemacht ist, auf den Bahnen 1 bis 9 von den grünen, verkürzten Abschlägen. Glühwein gab es in den kühlen Abendstunden zum Aufwärmen, die Zielsicherheit der Golferinnen und Golfer hat das aber nicht groß beeinträchtigt. 

Im 2er-Sramble entschieden Maximilian Schreyögg und Philipp Gietl die Brutto-Wertung mit 20 Punkten für sich, punktgleich auf Platz zwei kamen Fabian Lübeck und Maximilian Lechner. 

In der Nettowertung A bis HCP 47,6 setzten sich Dietmar Fink und Simone Kliche mit 24 Zählern durch. Sie verwiesen Mario Baustert und Richard Rössle (21) auf Rang zwei. Das Netto B (HCP ab 47,7) ging an Karl Schweighart und Florian Jakob mit 25 Punkten, knapp vor Daniel Salchegger und Markus Pöllinger (23). 

 

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.

Hinweis auf Datenverarbeitung in den USA durch Videodienst Vimeo: Wenn Sie auf "Alle Cookies akzeptieren“ klicken, willigen Sie zudem ein, dass ihre Daten i.S.v. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO in den USA verarbeitet werden dürfen. Die USA gelten nach derzeitiger Rechtslage als Land mit unzureichendem Datenschutzniveau. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, verarbeitet werden. Derzeit gibt es keine Rechtsmittel gegen diese Praxis vorzugehen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.